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Liebe
Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
Über zwei Ereignisse gilt es, aus der Sicht der Region nachzudenken: Die
Truppenreduzierung im Standort Augustdorf und die BSE-Krise. Auf den
ersten Blick hat beides wenig oder nichts miteinander zu tun. Auf den
zweiten Blick wird deutlich, dass beide Ereignisse für die Zukunft der
Region von großer Bedeutung sein können.
Die Truppenreduzierung lässt erkennen, dass die Prosperität des
Senneraumes unmittelbar in Zusammenhang steht mit der Anwesenheit des
Militärs und dass es deshalb an der Zeit ist, sich gründlich mit den
Folgen des denkbaren Tages X, dem Tag des vollständigen oder
weitgehenden Abzugs des Militärs, zu beschäftigen. Es drängt sich die
Frage auf, was getan werden kann, um die entstehende Lücke zu schließen.
Die jetzt erfolgende Truppenreduzierung wird auch Zögerern bewusst
machen, dass sofort etwas geschehen muss.
Besinnen wir uns auf das, was jeder Gemeinde in der Not (oder der Suche
nach zusätzlichem Gewerbesteueraufkommen) einfällt, oder besinnen wir
uns auf andere Ressourcen, nämlich eine Landschaft von europäischem
Rang, die eines Tages Nationalpark sein könnte. Sie wird es aber nicht
sein, wenn wir versäumen, mit dem Pfund zu wuchern, und zwar
rechtzeitig. Wir dürfen die Chance nicht verschlafen: Es gilt, die
Möglichkeiten zu erkennen, die für die Region auf dem Wege zum
Nationalpark, auch wenn es ein Weg mit unbekanntem Ende ist, genutzt
werden können. Zu diesen Chancen gehört neben vielen anderen
Möglichkeiten die Entwicklung eines Konzeptes zur Vermarktung regionaler
Produkte. Damit könnte für den Senneraum ein gewichtiger Impuls
verbunden sein (wie durch das Beispiel "Rhön" eindrucksvoll demonstriert
worden ist).
Womit wir, so komisch das klingt, gedanklich bei der BSE-Krise
angekommen wären. Eine ihrer Konsequenzen wird es sein, dass die
Fördermittel mit Schwergewicht nicht mehr den agrarindustriellen
Betrieben, sondern den Betrieben der bäuerlichen Landwirtschaft zugute
kommen sollen. Es findet zur Zeit ein Paradigmenwechsel statt, auf den
angesichts der festgefahrenen EU-Agrarpolitik niemand mehr zu hoffen
gewagt hat. Zu den Eckpunkten der von der Bundesregierung angekündigten
Maßnahmen gehört so
- Steigerung des Marktanteils des ökologischen Landbaus in 10 Jahren auf
20%;
- neue Qualitätssiegel;
- Erschließung neuer Einkommensquellen für Bauern im Bereich der
erneuerbaren Energien und des Tourismus.
Bäuerliche Landwirtschaft, die Qualität der von ihr erzeugten
Nahrungsmittel, werden Motor regionaler Vermarktung sein. Landestypische
Produkte als Markenzeichen einer in ihrem Naturreichtum hervorragenden
Region werden, wird es richtig angepackt, Konjunktur haben.
Die politischen Entscheidungsträger der Region sind aufgerufen, alles in
ihren Kräften stehende zu tun, um die sich für die Region eröffnende
Chance zu nutzen, eine Chance, die, so merkwürdig es klingen mag, durch
Truppenreduzierung und BSE-Krise eindrücklich ins Bewusstsein gerückt
wird.
mit freundlichen Grüßen
Dietmar Stratenwerth (Vorsitzender)
Wissenschaftlicher Beirat
Die Arbeit im Beirat hat sich im vergangenen Jahr, abgesehen von den
Aktivitäten einzelner Mitglieder, in zwei Arbeitsgruppen abgespielt:
Die von Herrn Professor Sossinka setzte sich vorrangig das Ziel, die
besonders schutzwürdigen Lebensräume innerhalb der (vorläufigen)
Gebietskulisse de Nationalparks zu definieren und kartographisch
darzustellen. Als besonders schutzwürdig und -bedürftig gelten alle in
der Gebietskulisse vorkommenden und in der Roten Liste der Biotoptypen
erfassten Lebensräume, soweit sie in Nordwestdeutschland bereits "von
vollständiger Vernichtung bedroht" oder doch "stark gefährdet" sind.
Hierzu zählen vor allem bestimmte Örtlichkeiten im Truppenübungsplatz
Senne, wie die Bachläufe mit ihren Auen und Talhängen, Heidemoore und
Heideweiher, Feuchtbiotope mit Glockenheide und Gagel sowie lückig
bewachsene Dünen, aber auch die Offenlandbiotope der Sandheiden und
Sandtrockenrasen. Für die gewährte Hilfe bei der flächenhaften Erfassung
dieser Biotope sei Herrn Dr. Lakmann an dieser Stelle herzlich gedankt.
Die auf der Grundlage aller verfügbaren Daten erstellte Karte im Maßstab
1:25.000 lässt erkennen, welche Bereiche des Nationalparks abseits der
Eingangstore bleiben müssen und wo die noch zu planenden Wanderwege
verlaufen dürfen, so dass durch den Tourismus keine Überlastung droht.
Dabei sind ebenfalls die für das heimische Wild notwendigen Einstände
und Äsungsflächen sowie auch die kontaminierten Flächen bis zur Räumung
der Kampfmittel zu beachten.
Eine andere Arbeitsgruppe unter Leitung von Herrn Wächter befasste sich
parallel dazu mit den Randgebieten innerhalb und außerhalb des geplanten
Nationalparks, die wechselseitigen Einflüssen ausgesetzt sein werden. J.
Wächter: "Ziel der Arbeitsgruppe sollte es sein, ein Konzept zu
erstellen, das unter Zugrundelegung von Interessen der Natur, Besuchern
und Anliegern insbesondere die Lage der zukünftigen Parkzugänge
beschreibt. In einem ersten Schritt wurde erkannt, dass es verschiedene
Kategorien von Parkzugängen geben muss, die sich hinsichtlich der
Angebote für Besucher unterscheiden. So kann unterschiedlichen
Besucherbedürfnissen entsprochen werden und eine Lenkung der
Besucherströme erfolgen".
Unter 20 potentiellen Zugangs-Örtlichkeiten wurden nach Abgleichung mit
den Vorgaben der anderen Arbeitsgruppe sechs wegen bereits vorhandener
infrastruktureller Ansätze (Verkehr, Gastronomie u.a.) und möglichst
auch Lage in verschiedenen Anrainergemeinden als gut ausgestattete
Zugänge privilegiert. Dabei handelt es sich (vorbehaltlich der späteren
offiziellen Planung und des Ergebnisses von Gesprächen mit den
zuständigen Gemeinden) um den Kreuzkrug, den Flugplatz an der Alten
Bielefelder Poststraße, den Parkplatz am russischen Soldatenfriedhof,
Staumühle, um Randflächen der Rommel-Kaserne Augustdorf und um Berlebeck/Hiddesen.
Auch für den Fall der Erweiterung der Gebietskulisse auf die Stapelager
Senne und den Lippischen Wald bei Lage-Hörste und am Tönsberg wurden
bereits Vorstellungen entwickelt.
In seiner Sitzung am 10. Februar wird der gesamte Beirat mit den
Ergebnissen seiner Arbeitsgruppen bekannt gemacht, um sie zu
diskutieren. Für die nächste Zeit ist auf der Grundlage einer dabei
angestrebten Beschlussfassung u.a. die Erarbeitung eines
Wanderwegeplanes (bei Kontaktaufnahme mit dem Naturpark "Egge und
südlicher Teutoburger Wald") und von informativen Faltblättern für die
Wanderwege geplant. Außerdem soll begonnen werden, die künftige Rolle
der Dorfstelle Haustenbeck und des ehemaligen Gestüts und Jagdschlosses
Lopshorn zu beraten.
Im Rahmen der Kontaktaufnahme mit der Bevölkerung der Anliegergemeinden
wurden durch die Herren Harteisen und Seraphim auf Einladung des
Heimatvereins Augustdorf Vorträge mit Diskussionsmöglichkeit über die
Themen "Geschichte der Sennelandschaft" und "Ist ein Nationalpark Senne
wünschenswert?" gehalten.
Aus der Feder des Beiratsmitgliedes Professor Stock, Bielefeld, ist in
der Zeitschrift für Umweltrecht (11/2000) ein Beitrag zum Thema
"Nationalparke in Deutschland: Den Entwicklungsgedanken gesetzlich
absichern und konkretisieren!", im "Minden-Ravensberger 2001" ein
Aufsatz von E. Th. Seraphim mit der Überschrift "Ein Nationalpark in der
Senne. Vorteile für die Natur und den Menschen" und im "Ilex"
(Naturwissenschaftlicher Verein Bielefeld, Dezember 2000) ein Artikel
von J. Wächter zu der Frage "Was bedeutet die Nichtigkeit der
Nationalparkverordnung Elbtalaue für die Großschutzgebietsplanung in der
Senne?" erschienen.
Die Dissertation unseres Beiratsmitgliedes U Harteisen "Die Senne. Eine
historisch-ökologische Landschaftsanalyse als Planungsinstrument im
Naturschutz" wurde von der Geographischen Kommission für Westfalen als
Band 28 der Reihe "Siedlung und Landschaft in Westfalen" im Druck
vorgelegt (ISBN 3-87023-165-3). Über weitere Publikationen wird im
nächsten Rundbrief berichtet.
Mitgliederversammlung 2001
Die Mitgliederversammlung des Fördervereins wird am 12. Mai 2001 um
10.00 Uhr im Hotel-Restaurant Nachtigall in Paderborn stattfinden.
Zur Mitgliederversammlung wird Herr Dr. Lakmann einen Vortrag mit
Lichtbildern zum Thema "Vom blanken Sand zum lichten Wald:
Suzessionsstadien der Natur in der Senne" halten.
Wir bitten, diesen Termin bereits jetzt vorzumerken - die Einladung mit
dem Versammlungsort und dem Vorschlag zur Tagesordnung wird rechtzeitig
an alle Mitglieder gesendet.
Ausstellung: Die Senne - Landschaftsfotografie
Vom 31. Oktober bis 18. November 2000 waren in Paderborn, im Kaufhaus
Klingenthal, die Landschaftsbilder unseres Vorstandmitgliedes Dr. R.
(Dave) Lubek ausgestellt.
Sowohl in den Schaufenstern als auch in der Ausstellung wurde auf
Schautafeln Ziel und Zweck des Fördervereins dargestellt. Die
Eröffnungsrede, die als Faltblatt ausgelegt war, wurde von 1.200
Besuchern mitgenommen und hoffentlich auch gelesen. Nachfolgend ein
kurzer Ausschnitt aus der Rede:
"Was könnten diese Bilder bewirken: Alle bildinternen Fragen sind
Spiegel existentieller Fragen, schrieb Paul Klee in seinen Tagebüchern.
Diese Fotografien sind Augen-Blicke einer Landschaft, die vor den Toren
unserer Stadt liegt. Sie zeigen in winzigen Ausschnitten die Wildheit,
die Ruhe, die Natürlichkeit, die Andersartigkeit.
Diese Bilder erwecken vielleicht eine Ahnung einzigartiger
Kostbarkeiten. Und gleichzeitig wird uns vielleicht unsere geheime Angst
bewusst: Diese Landschaften sind verloren, wenn wir den allgemeinen
Zugriff zulassen. Unsere Kinder und Enkel würden in einer Welt leben, in
der solche Kostbarkeiten nicht mehr existieren. Unwiderruflich.
Und damit sind wir bei den existentiellen Fragen, die Paul Klee meinte.
Und vielleicht beginnen sich dann, unsere Ansichten von den Dingen zu
ändern.
Wir ahnen, wir spüren, wir erkennen, dass diese Wildheit, diese Ruhe,
diese Natürlichkeit, diese Andersartigkeit unseres Schutzes bedarf.
Naturschutz ist eine gesellschaftliche Aufgabe - und kein Artenzählen."
Termine - Veranstaltungen - Literaturhinweise
Als erster Band einer vom Förderverein herausgegebenen Schriftenreihe
erschien: Dr. R. (Dave) Lubek, "Die Bedeutung des Biotopschutzes der
Spezies Mensch aus der Sicht eines Arztes". Die Broschüre wird an
Mitglieder kostenfrei abgegeben (bitte 3 DM in Briefmarken mit der
Bestellung senden), der Preis (Schutzgebühr) im Handel beträgt 10 DM
zuzüglich Versandkosten.
Mitgliedsbeitrag ab 2002
Ab 1. Januar 2002 beträgt die Mindesthöhe des Jahresbeitrags für
Mitglieder 10 € und somit für den Förderbeitrag mindestens 20 €. Die
Mindesthöhe des Jahresbeitrags für institutionelle Mitglieder ist auf 25
€ festgelegt.
Spendenaufruf 2001
Spenden sind nach wie vor wichtig, denn allein die Mitgliedsbeiträge
reichen nicht, die Ziele und Vorhaben des Fördervereins zu
verwirklichen.
Wir danken allen, die unsere Arbeit mit einer regelmäßigen jährlichen
Spende unterstützen - und wir rufen auch in diesem Jahr alle Mitglieder
und Interessenten auf, es ihnen gleich zu tun.
Überweisen Sie ihre Spende direkt auf das Spendenkonto. Die Spenden
können steuerlich geltend gemacht werden, wir werden die Bescheinigung
unmittelbar nach Erhalt der Spende senden. Wenn Sie sich entschließen,
regelmäßig einmal im Jahr einen festen Betrag zu spenden, können Sie uns
dafür eine Einzugsermächtigung senden.
Mitglieder werben
Zum 31. Dezember 2000 gehörten dem Förderverein 198 Mitglieder,
fördernde und institutionelle Mitglieder an.
Viele Mitglieder sind nötig, uns eine noch kräftigere Stimme zu
verleihen, wenn es um die Errichtung des Nationalparks geht. Gerne
senden wir das Informationsprospekt über den Förderverein - auch mehrere
Exemplare, wenn Sie es in Ihrem Bereich auslegen wollen - damit er
genutzt werden kann, neue Mitglieder und Spender zu gewinnen.
Satzung
Die Satzung des Fördervereins wird jederzeit zugesandt. Wir bitten,
einen adressierten und mit 2,20 DM frankierten Umschlag der Nachfrage
beizulegen.
Neues Bundesnaturschutzgesetz
Mit Urteil vom 22. Februar 1999 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg
entschieden, dass der Beschluss des niedersächsischen Landtags zur
Errichtung eines Nationalparks Elbtalaue nichtig ist. Begründung: das
Landesnaturschutzgesetz bezeichne nur solche Gebiete als
nationalparkfähig, die "sich in einem von Menschen nicht oder wenig
beeinflussten Zustand befinden". Diese Voraussetzung sei aber im
Nationalpark Elbtalaue nicht gegeben. Hätte diese Rechtsauffassung
Bestand, wäre es in Deutschland wohl kaum noch möglich, irgendwo einen
Nationalpark zu schaffen - auch nicht im Sennegebiet. Deshalb ist von
größter Bedeutung, dass mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz, das noch
in diesem Jahr beschlossen werden soll, diese rechtliche Blockade
ausgeräumt wird.
Welche Chancen der jetzt vorliegende Referentenentwurf dafür bietet,
analysiert im beiliegenden Text der Rechtswissenschaftler Prof. Dr.
Martin Stock von der Universität Bielefeld, dem wir hierfür herzlich
danken.
Prof. Dr. Martin Stock, Universität Bielefeld
Nationalparke nach dem neuen Bundesnaturschutzgesetz
(BMU-Referentenentwurf 2001)
Zu den umweltpolitischen Vorhaben der Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode gehört die Ersetzung des bisherigen
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) durch eine komplette Neufassung. Am
2. Februar 2001 hat das Bundesumweltministerium (BMU) nun nach längerem
Zögern einen Referentenentwurf (RefE) eines neuen BNatSchG vorgestellt
und zur Stellungnahme an Länder und Verbände versandt. Im März will das
Ministerium dazu Anhörungen veranstalten. Danach soll der Entwurf
innerhalb der Bundesregierung abschließend abgestimmt und möglichst noch
vor der Sommerpause im Parlament eingebracht werden. Der Gesetzentwurf
mit Begründung sowie ein erläuterndes Hintergrundpapier sind im Internet
über die Homepage des BMU (http://www.bmu.de) zugänglich. Die ersten
öffentlichen Reaktionen lassen vermuten, dass der Entwurf vor allem mit
seinem Versuch, das Verhältnis von Naturschutz und Landwirtschaft neu zu
ordnen, zum Gegenstand von Einwänden und Protesten von interessierter
Seite werden wird. Ob er vor Verwässerung verschont bleibt und vom
Bundestag noch vor Beginn des nächsten Wahlkampfs verabschiedet werden
kann, bleibt abzuwarten.
Für uns ist von besonderem Interesse, was der Entwurf über Nationalparke
besagt. Wie schon früher angekündigt, sieht § 22 II 2 RefE für
Schutzgebiete generell die Möglichkeit der inneren Zonierung und der
Einrichtung externer Pufferzonen (Umgebungsschutz) vor. Das kann zumal
deshalb relevant werden, weil in der neuen Nationalparkregelung - wie
von großen Naturschutzverbänden gefordert - der Prozessschutzgedanke und
ein darauf bezogenes Entwicklungsprinzip programmatisch herausgestellt
werden. Der seit dem Elbtalaue-Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts
viel kritisierte § 14 I Nr. 3 BNatSchG soll wie folgt umformuliert
werden: Nationalparkfähig sind Gebiete, die "sich in einem überwiegenden
Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten
Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln
oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst
ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik
gewährleistet" (§ 24 I Nr. 3 RefE). Letzteres Entwicklungsziel wird
durch eine neu hinzugefügte Zielbestimmung noch einmal betont und
eingeschärft: "Nationalparke haben zum Ziel, im überwiegenden Teil ihres
Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer
natürlichen Dynamik zu gewährleisten" (§ 24 II 1 RefE). Neben diesem
dominierenden Schutzzweck - ihm gegenüber nachrangig - sollen
Nationalparke auch der "wissenschaftlichen Umweltbeobachtung", der
"naturkundlichen Bildung" und dem "Naturerlebnis der Bevölkerung" dienen
(§ 24 II 2 RefE). Beibehalten werden im übrigen die weiteren
Ausweisungsvoraussetzungen, wonach Nationalparke "großräumig und von
besonderer Eigenart" sein und "in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets
die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen" müssen (§ 24 I
Nr. 1 und 2 RefE = § 14 I Nr. 1 und 2 BNatSchG).
Bemerkenswert und meines Erachtens nicht unproblematisch erscheint der
Umstand, dass das Entwicklungsprinzip - das als solches viele
Fürsprecher hat (näher Stock, in: Zeitschrift für Umweltrecht 2000, S.
198-210) - hier derart strikt auf die Prozessschutzidee ausgerichtet
wird. Daneben wären für Nationalparke, wie die bisherige Diskussion über
das Senne-Projekt gezeigt hat, ja auch noch weitere gesetzliche
Zielkomponenten denkbar und wichtig. In diesem Zusammenhang ist aber
auch zu beachten: Die strenge, anscheinend wildnisorientierte
Ausweisungsvoraussetzung des § 24 I Nr. 3 und die rigorose Zielnorm des
§ 24 II 1 RefE gelten nicht für das gesamte jeweilige
Nationalparkgebiet, sondern nur für dessen "überwiegenden Teil". Dabei
wird offengelassen, ob sich die Transformation dieses Gebietsteils in
den gedachten Naturzustand mit oder ohne menschliches Zutun vollziehen
soll. Beides bleibt danach möglich.
Von erheblicher praktischer Bedeutung ist schließlich noch die Tatsache,
dass der Artenschutz (bisher § 14 I Nr. 4 BNatSchG) nicht mehr zu den
Ausweisungsvoraussetzungen des § 24 I RefE gehört. Der
Gesetzesbegründung zufolge soll damit Lebensräumen, welche von Natur aus
artenarm sind, und natürlichen Entwicklungen, die zu einer
Artenverringerung führen können, Rechnung getragen werden. Soweit der
ungestörte Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu
einer Verdrängung bestimmter Arten führe, würden arterhaltende Maßnahmen
diesem Entwicklungsziel, das den eigentlichen Schutzzweck bestimme,
sogar entgegenlaufen (S. 91). - Auch in diesem Punkt bietet das
Gesetzgebungsvorhaben also Stoff für weitere, in den kommenden Monaten
zu führende Diskussionen. |
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